Hausärztliche Praxis

Dr. med. Hans-Ulrich Olpp

Facharzt für Innere Medizin

Rezeptwünsche

Bei Wiederholungsrezepten haben Sie die Möglichkeit, diese online mit unserem Vorbestellungformular vorzubestellen und am nächsten Arbeitstag ohne Wartezeit abzuholen.

In Anbetracht der tief greifenden Veränderungen in unserem Gesundheitswesen sind viele, früher verordnungsfähige Medikamente selbst zu bezahlen (z.B. künstliche Tränenflüssigkeit, Salben, Desinfektionsmittel, pflanzliche Medikamente).

Grundsätzlich gilt, dass Präparate, für die es keinen positiven Nachweis gibt oder die die Befindlichkeit verbessern , nicht mehr auf Kassenrezept verordnungsfähig sind. Diese Regelung gilt in ähnlicher Form für Massagen, die heutzutage als Wellness-Behandlung eingestuft werden.

Zudem sind seit dem 01.04.2009 viele Kombinationspräparate auch für Kinder unter 12 Jahren als unwirtschaftlich eingestuft und nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. Konkrete Infos können in der Praxis erfragt werden.